Allgemeines 04.08.09

Gurkenkönigin – Warum es nur eine geben darf

Von Jan Siegel

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Das grüne Reich der Spreewaldfließe mit seinen ertragreichen Erdbeer-, Gurken- und Meerrettichfeldern  ist zu klein für zwei Königinnen.  Deshalb tobt seit Jahren ein Streit um den Thron der “Gurkenkönigin“. Was für Menschen, die nicht im Spreewald geboren sind, nach einer echten Provinzposse klingt, hat einen  einen ernsten juristischen Hintergrund. RUNDSCHAU-Chefkorrespondetin Andrea Hilscher hat im grünen Königreich zwischen Burg und Lübben recherchiert. Sie hat mit humorfreien Traditionalisten und umtriebigen Geschäftleuten gesprochen. In einer Seite-3-Geschichte erklärt sie uns ahnungslosen Lausitzern, welche Unterschiede es gibt zwischen der “Spreewälder Gurkenkönigin” und der “Gurkenkönigin aus dem Spreewald”.

Und die Leser dieses Blogs erfahren schon exklusiv, was die RUNDSCHAU-Autorin von dem Machtkampf auf Spreewälder Gurkenfeldern hält.  Denn hier gibt es schon mal Andrea Hilschers kurzen Kommentar zum Thema:

 

Wichtig und Unwichtig
Zum Streit um den Titel der Spreewälder Gurkenkönigin

     Von Andrea Hilscher

T_HILSCH4C_20010406Es gibt den viel zitierten Aphorismus: „Herr, gib mir die Fähigkeit, Wichtiges von Unwichtigem zu unterschieden.“ Da streiten Menschen, die eigentlich das Beste für den Spreewald und die Gurke wollen, um einen doch eher sinnfreien Titel. Doch es ist leicht, die Streithähne zu belächeln. Bei genauerem Nachdenken aber waren es genau diese Menschen mit ihrer Hartnäckigkeit und dem Glauben an die Unverwechselbarkeit des Spreewaldes, die vor dem Europäischen Gerichtshof einen Sieg davontrugen. Und von diesem Erfolg profitiert bis heute eine ganze Region: Der Spreewald ist bekannt im ganzen Land, er boomt als Tourismusziel, und die Gurke kommt auch jedes Jahr wieder ins Einlegerglas. Da sollte man die Streithähne in Frieden lassen, jeder Königin den Respekt zollen, den sie verdient – und jedem Fest im Spreewald Erfolg wünschen. Denn das ist letztlich wichtig für uns alle.

Jüngste Kommentare
Dr. Kempen
  • 05.08.09
  • 18:06 UHR

Liebe Hella, bei Ihrer Meinungsäußerung fließen verschiedene Dinge ineinander. Selbstverständlich haben Sie das uneingeschränkte Recht auf Meinungsäußerung. Das heißt, Sie können Ihre Meinung – soweit diese nicht gegen andere Gesetze verstößt (Persönlichkeitsrecht etc.) – frei im Internet äußern, zum Beispiel in E-Mails in Bekannte, in einem eigenen Blog, auf einer eigenen Website etc. Dieses Recht nimmt Ihnen niemand. Das Recht auf Ihre Meinungsäußerung erlegt aber anderen nicht automatisch die Pflicht auf, Ihre Meinung zu veröffentlichen und zu verbreiten. Sie können z.B. nicht von der Lausitzer Rundschau verlangen, dass Ihre Meinung ganz oder in Teilen abgedruckt und verbreitet wird. Es obliegt dem Recht der Redaktion, unter den Leserbriefen auszuwählen, welche abgedruckt werden und welche nicht. Ebenso haben Sie keinerlei Anspruch darauf, die Infrastruktur der Lausitzer Rundschau für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Als Betreiber (und damit auch Kostenträger der Seite) hat die Lausitzer Rundschau selbstverständlich das Recht, auszuwählen, welche Lesermeinungen Sie veröffentlicht und welche nicht. Sie kann – rein rechtlich betrachtet – nur dann gezwungen werden, Ihren Beitrag zu veröffentlichen, wenn Sie z.B. ein Recht zur Gegendarstellung haben. Das Recht, in einer Publikation – egal ob Online oder Print – über die Inhalte zu bestimmen, hat jeder Verlag. Stellen Sie sich vor, Sie geben privat eine Zeitung heraus, und sei es nur 10 Exemplare, die Sie unter Nachbarn verteilen. Dann sind Sie nicht verpflichtet, alle Zuschriften zu veröffentlichen. Es ist Ihr Recht, als Herausgeberin frei zu entscheiden, wie Sie mit den Zuschriften umgehen. Dasselbe Recht gilt, wenn Sie z.B. ein Blog im Web aufsetzen oder eine Website. Dann haben Sie weitestgehend Kontrolle über die Inhalte – natürlich immer nur, solange Sie dabei nicht gegen andere Gesetze verstoßen. Eine Verpflichtung, dass Sie andere Meinungen publizieren, besteht nicht. Das hat im übrigen nichts mit Zensur zu tun. Zensur läge vor, wenn man Sie daran hindert, Ihre Meinung zu äußern. D.h. wenn die Lausitzer Rundschau verhindern würde, dass Sie, Hella, auf Ihrer eigenen Webseite z.B. hella.de schreiben, dann läge Zensur vor. Die publizistische Auswahl – also die Antwort auf die Frage, welche Zuschriften veröffentlichen wir, welche nicht – ist hingegen ein publizistisches Recht. Die Lausitzer Rundschau geht in Ihrem Online-Auftritt sogar sehr weit: Sie lässt nämlich ohne Zugangsschranken Kommentare jeglicher Art zu, solange Sie eben nicht bestimmte Grenzen des guten Geschmacks oder des fairen Umgangs miteinander überschreitet. Das Recht, diese Grenzen zu setzen, hat aber jeder Verlag für all seine Publikationen. Also nochmal: Das RECHT auf Meinungsäußerung enthält keine PFLICHT anderer, diese Meinung zu verbreiten. Das heißt nur, Sie selbst haben das Recht, Ihre Meinung z.B. auf Flyern, mündlich, in ihrer eigenen Publikation oder auf ihrer eigenen Website zu veröffentlichen. Sie können aber auch basierend auf dem Grundgesetz keinen Fremden (auch keinen Zeitungsverlag) dazu zwingen, dass er sein Geld für die Verbreitung speziell Ihrer Beiträge ausgibt. Ob er das tut oder nicht, ist generell immer dem Herausgeber überlassen. Und wie gesagt: Sie haben ja sehr große Freiheiten. Sie können der Lausitzer Rundschau einen Leserbrief schreiben – die allermeisten werden ja auch abgedruckt – oder Sie können mit sehr großen inhaltlichen Freiheiten zu allen Themen Ihre Meinung äußern. Ich habe zwar nichts weiter mit der Lausitzer Rundschau zu tun, aber wenn ich mal ein Problem oder eine Frage hatte, dann haben mir die Kollegen im Verlag bisher auch immer schnell und kompetent weitergeholfen. Darum rate ich Ihnen: Sollten Sie konkret einen Kommentar vermissen, fragen Sie doch einfach mal nach, woran das liegen könnte. Sie werden sehen, dass sich das Problem schnell löst.

Hella
  • 05.08.09
  • 13:38 UHR

Liest man Ihre Rubrik “Was ist nicht erlaubt?” sind Zweifel an der Seriosität Ihres Blattes und dessen Rechtskonformität angezeigt!

Ich empfehle dringend Nachhilfestunden in Verfassungsrecht.

Auch im Internet ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift UNEINGESCHRÄNKT gültig.
Wenn Sie sich dies anders wünschen, läßt das eher auf Ihr Verhältnis zu Rechtsstaatlichkeit und Meiungsfreiheit schließen, denn die Zeiten vorauseilenden Gehorsams sollten mit dem Jahre 1989 in Deutschland vorbei sein ….

Übrigens:
Auch Versuche von Internetzensur können zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen gemacht werden und ggf. zur Schließung des Angebotes führen!

Auch wenn Ihre Regeln zur Beschränkung der Freien Meinungsäußerung in “guter Absicht” erfolgt sein sollten – gerade angesichts der jüngeren Deutschen Geschichte und den heute allgemein leider wieder anzutreffenden Tendenzen, Grundrechte auszuhöhlen, gilt nach wie vor das alte Sprichwort:
Wehret den Anfängen!
Und unsere Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit würde unheilbaren Schaden erleiden, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung – wie leider schon so oft in der Deutschen Geschichte – die Folgen sind schmerzlich bekannt – heute wiederum den “Andersdenkenden” entzogen.

Steht unser Gemeinwesen historisch zum wiederholten Male auf so tönernen Füßen, daß zu den unlauteren Methoden der politischen Gegner Zuflucht genommen werden muß?

Ich hoffe nicht …

Hella

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